Zum Inhalt springen

Deutscher Anwaltstag 2025 – Prognosen und Praxis des Schutzes staatlicher Institutionen

Beim Deutschen Anwaltstag 2025 in Berlin, der sich dem Thema „Rechtsstaatlichkeit stärken, Freiheit bewahren“ widmete, betrachtete die Seminarveranstaltung der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Nordost e.V. am 6. Juni 2025 zurückliegende Bemühungen zum Schutz staatlicher Institutionen. 

Maximilian Steinbeis, Jurist, Journalist und Gründer des Verfassungsblog warnte dabei vor dem Aufstieg autoritär-populistischer Strategien in Mittel- und Osteuropa. Diese politischen Strömungen zielen darauf ab, Defizite und Funktionsbeeinträchtigungen rechtsstaatlicher Strukturen für ihre politische Agenda auszunutzen und diese Beeinträchtigungen selbst und unter Einsatz von Minderheitsrechten herbeizuführen. Er berichtete von der Erosion rechtsstaatlicher Funktionen im Ausland, die der Verfassungsblog seit 2010 mit vielfältigen Veröffentlichungen begleitete. Speziell widmete er sich der Entstehung, Abwicklung und den Ergebnissen des „Thüringen-Projekts“, das sich im Vorfeld der Landtagswahlen 2024 mit der Resilienz rechtsstaatlicher Institutionen in einem deutschen Bundesland und mit möglichen Präventionsmaßnahmen beschäftigte. Außerdem stellte er das Folgeprojekt vor, das sich der Resilienz der Rechtspflege, ihrer Einrichtungen und Verfahren widmet. Anschaulich stellte er die Risiken dar und diskutierte darüber mit den Teilnehmenden, wie die bestehenden Vorkehrungen zur Besetzung von Landesverfassungs- und Landesgerichten, zur Gerichtsorganisation oder Richterernennung sowie Finanzierung der gerichtlichen Aufgaben von einer autoritären, aber nach einer demokratischen Wahl gebildeten Regierung gebraucht werden. Diesem Test müssten auch die Änderungsvorschläge unterzogen werden, um drohende Blockaden durch eine Rechtsänderungen nicht zu begünstigen, sondern möglichst zu vermeiden. 

Mit Blick auf das Beamtenrecht schilderte Dr. Sabine Leppek, Professorin und derzeit Präsidentin der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, die zuletzt vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahmen zum Schutz des Berufsbeamtentums vor Personen mit extremistischer Gesinnung oder jedenfalls zweifelhafter Verfassungstreue, z.B. im Hinblick auf Tätowierungen und Körperschmuck. Die Referentin erläuterte die beamtenrechtlichen Dienstpflichten und die Novelle des Beamtendisziplinargesetzes, wobei sie ua. darauf verwies, dass sich die erhofften Beschleunigungseffekte erst noch erweisen müssten. Ferner erläuterte Prof. Leppek die Vorkehrungen in Auswahlverfahren der Hochschule für die Bundesverwaltung, die auch auf die Prüfung der Verfassungstreue gerichtet sind. Abschließend und in der Diskussion mit Teilnehmern erörterte sie den Stand der Forschung zu Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner