Die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Nordost e.V. bot den BesucherInnen des Deutschen Anwaltstages in Bielefeld am 07.06.2024 Einblicke in den Stand der Digitalisierung der Verwaltungsgerichte und von Verwaltungsverfahren. Die Veranstaltung mit den Referenten Dr. David Stadermann und Dr. Dominik Lück führte zu der Schlussfolgerung, dass der Fortgang aller Digitalisierungsbemühungen durch einen intensiven Austausch der BerufsträgerInnen über die Grenzen von Anwaltschaft, Verwaltung und Gerichtsbarkeit begleitet werden muss. Stadermann fasste den Verlauf und seine persönlichen Eindrücke prägnant und aufschlussreich in einem Post zusammen:
„Schön war’s auf dem #DAT24…
Nach einem gemeinsamen Nachdenken über die Verbesserungen, die „die Digitalisierung“ in Bezug auf die Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt (Dank an Prof. Dr. Klaus Herrmann und Dr. Dominik Lück), aber auch die Herausforderungen, vor denen wir weiterhin stehen, habe ich drei Take-Aways aus Bielefeld mitgenommen.
(1) „Digitalisierung“ ist nicht „KI“ (oder andersrum), „Digitalisierung“ ist ein Werkzeug (und kein Selbstzweck). Wir konnten im Gespräch einige Aspekte herausarbeiten, die schon jetzt funktionieren (word!) und das Arbeiten leichter machen. Manche werden schon genutzt (digitale Akten, digitale Akteneinsichten), manche müssten vielleicht noch stärker eingefordert werden (digitale Erörterungstermine), manches bedarf noch weiterer Vorgaben des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers (so etwa zur Übermittlung von behördlichen Sachakten).
(2) Reden hilft. Das mag profan klingen, in meinen Augen sind interdisziplinäre Formate, wie sie auch der #DAT darstellt, unumgänglich, um gemeinsam zu schauen, wo wir stehen (und wo wir hinwollen). Auch wenn wir verschiedene Rollen haben, sind wir als Richterin oder als Rechtsanwalt Teil des Rechtsstaat. Und es bringt uns gemeinsam weiter, wenn wir zuhören und versuchen, den anderen besser zu verstehen. Das mag vermeintliche Kleinigkeiten betreffen (wie erreiche ich eigentlich den Richter?), aber auch größere Weiterungen haben (was mache ich mit dem eiligen Eilantrag, wenn auf der Gerichtshomepage steht, dass das EGVP-System gewartet wird?).
(3) Das „Westfälische G“ (s.u.). Man sollte nicht alles zu ernst nehmen. Vor allem nicht sich selbst.“